FAQs

In welchen Landkreisen sind wir tätig?

Erding, Freising, Landshut und München. Sollten Arbeiten angefragt werden, die mindestens 1 Tag dauern, können Sie trotzdem bei uns anfragen, auch wenn Sie weiter weg sind.

Was kostet mich ein Angebot?

Die Besichtigung ist kostenlos, sofern eine Aussicht auf einen Auftrag besteht. Für reine Sichtprüfungen ohne nachfolgende Maßnahmen berechnen wir nach Aufwand.

Wann kommt jemand zur Vor-Ort-Besichtigung?

Wir bemühen uns, innerhalb von 1 bis 2 Wochen eine Besichtigung durchzuführen.

Darf ich meinen Baum im Garten fällen?

Erkundige dich bei deiner Stadt oder Gemeinde, ob eine Baumschutzverordnung vorliegt.
JA: die Verordnung legt genau fest, welche Bäume geschützt sind – trifft das auf deinem Baum zu muss ein Antrag gestellt werden.
NEIN: du darfst den Baum ohne Genehmigung fällen oder stark kürzen lassen

Wann darf ich meinem Baum im Garten fällen?

Im Zeitraum vom 01.10. bis 28.02., abgesehen von einigen Ausnahmeregelungen

Was darf ich während des Vogelschutzes in meinem Garten tun?

• Pflegeschnitte und Totholzentnahme bei Bäumen
• Hecken- und Sträucherschnitt (Jahreszuwachs)
• Gefahrenbaumfällungen
• Sturmschädenbeseitigung

Wie viel darf ich ohne Genehmigung (sofern eine Baumschutzverordnung existiert) an meinem Baum kürzen?

Gekürzt werden darf ca. 10-20%

Was für Kosten kommen auf mich zu?

Dazu müssen wir die Situation vor Ort gesehen haben. Wenn Sie uns Fotos zusenden können wir eine grobe Einschätzung bzw. je nach Aussagekraft der Fotos auch genaue Preise nennen. Standort, Größe, Baumart, Schwierigkeitsgrad und Zugang spielen eine wesentliche Rolle. Gerne treffen wir uns aber auch mit Ihnen vor Ort um die Arbeiten und Kosten direkt zu besprechen

Darf der Überhang vom Nachbarn gekürzt werden?

Grundsätzlich ja, sofern der Baum des Nachbarn dadurch nicht geschädigt wird. Sie sollten die Einverständnis des Nachbarn für den Schnitt einholen bzw. ihm eine Frist zum Zuschnitt schriftlich setzen. Verstreicht diese, dürfen Sie selber oder eben wir, Hand anlegen.

Wie ist das mit dem Abtransport?

Sie sind frei in Ihrer Entscheidung, ob das komplette Schnittgut von uns mitgenommen werden soll, nur die Äste oder alles vor Ort bleiben soll. Gerne zerkleinern wir Ihnen Stammteile schon in Ofenlänge, dass sie das Holz nur noch spalten müssen.

Wer haftet für einen Baum?

Grundsätzlich der Besitzer! Rechtlich gesehen sind Bäume Sachen und immer Bestandteil eines Grundstückes. Um ihrer Verkehrssicherheitspflicht nachzukommen müssen die Bäume regelmäßig kontrolliert werden. Auch hier stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Ab Windstärke acht (also ab 62 Stundenkilometer) haften in der Regel Gebäude-, Hausart- und Kaskoversicherung. Allerdings ist es ratsam den Schaden umgehend zu melden. Wir erstellen Ihnen gerne umgehend ein Angebot was sie dann der Versicherung einreichen können.








Fotos hinzufügen - Fotos vom Baum/Hecke etc. und vom Zugang für ein schnelleres Angebot (bitte mehrere Dateien gleichzeitig auswählen bei Bedarf):

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!